Seite wählen

Steueränderungen 2020

Nr. 2 vom 2. März 2020 Bis 29. Februar 2020 müssen Arbeitgeber, Rentenstellen, Krankenkassen, Träger von Sozialleistungen und weitere Stellen übermittlungspflichtige Stellen die Daten von Bürgern für das Jahr 2019 an die Finanzverwaltung übermittelt haben. Mit Beginn...