Wie wir helfen
Wir beraten:
- Arbeitnehmer und Arbeitslose
- Rentner und Pensionäre
- Unterhaltsempfänger
- Studenten und Auszubildende
in unbegrenzter Höhe der Einnahmen
Die steuerliche Beratung erfolgt auch bei Nebeneinnahmen aus:
- Vermietung und Verpachtung
- Kapitalanlagen (Zinsen, Dividenden)
- privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationen)
- und Einnahmen aus anderen sonstigen Einkünften
Diese Einnahmen dürfen insgesamt im Jahr
- 13.000 Euro für Alleinstehende und
- 26.000 Euro für Verheiratete nicht übersteigen.
Bei umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen oder Gewinneinkünften ist eine Beratung nicht möglich.
Der Verein steht den Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite bei:
- der Einkommensteuererklärung
- der richtigen Wahl der Steuerklasse
- Lohnsteuerermäßigungsanträgen
- Fragen zum Kindergeld
- der Eigenheimzulage
- der Investitionszulage für vermietete Immobilien im Fördergebiet
- Anträgen zur Förderung der privaten Altersvorsorge (Riesterrente)
- der Beantragung der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
- allen Arbeitgeberaufgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Wie bieten:
- eine individuelle Beratung
- Erstellen der Steuererklärung
- Vorausberechnung
- elektronische Kommunikation mit dem Finanzamt (ELSTER)
- Prüfen des Steuerbescheides
- Einlegen von Rechtsmitteln bis zur Klage vor dem Finanzgericht