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Wie wir helfen

Wir beraten:

  • Arbeitnehmer und Arbeitslose
  • Rentner und Pensionäre
  • Unterhaltsempfänger
  • Studenten und Auszubildende

in unbegrenzter Höhe der Einnahmen

Die steuerliche Beratung erfolgt auch bei Nebeneinnahmen aus:

  • Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalanlagen (Zinsen, Dividenden)
  • privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationen)
  • und Einnahmen aus anderen sonstigen Einkünften

Diese Einnahmen dürfen insgesamt im Jahr

  • 13.000 Euro für Alleinstehende und
  • 26.000 Euro für Verheiratete nicht übersteigen.

Bei umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen oder Gewinneinkünften ist eine Beratung nicht möglich.

Der Verein steht den Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite bei:

  • der Einkommensteuererklärung
  • der richtigen Wahl der Steuerklasse
  • Lohnsteuerermäßigungsanträgen
  • Fragen zum Kindergeld
  • der Eigenheimzulage
  • der Investitionszulage für vermietete Immobilien im Fördergebiet
  • Anträgen zur Förderung der privaten Altersvorsorge (Riesterrente)
  • der Beantragung der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
  • allen Arbeitgeberaufgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Wie bieten:

  • eine individuelle Beratung
  • Erstellen der Steuererklärung
  • Vorausberechnung
  • elektronische Kommunikation mit dem Finanzamt (ELSTER)
  • Prüfen des Steuerbescheides
  • Einlegen von Rechtsmitteln bis zur Klage vor dem Finanzgericht